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   VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16 A   

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VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16 A (https://dejure.org/2017,60836)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2017 - 8 K 885.16 A (https://dejure.org/2017,60836)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. September 2017 - 8 K 885.16 A (https://dejure.org/2017,60836)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Dresden, 01.03.2017 - 4 K 689/16

    Kein automatisches Recht auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16
    ´Terroristen´ können nach Lesart des Regimes nicht nur oppositionelle Kämpfer sein, sondern auch Personen, die diese unterstützen, dazu gehört auch humanitäre und medizinische Hilfe." (Auswärtiges Amt vom 2. Januar, Antwort an VG Dresden - zu 4 K 689/16.A, siehe c.).

    Der Antwort des Auswärtigen Amts an das VG Dresden vom 2. Januar 2017, zu 4 K 689/16.A, unter e., ist zu entnehmen:.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2017 - A 11 S 511/17

    Asyl; Syrien; Verfolgungsgefahr bei Wehrdienstentziehung; Erster Asylstaat

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16
    Im Fall seiner hypothetischen Rückkehr muss der Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit menschenverachtender Behandlung, Misshandlungen oder Folter bei Verhören durch syrische Regierungsbeamte rechnen, weil er sich durch die Ausreise ins westliche Ausland seinem Wehrdienst (bzw. Militärdienst) entzogen und damit aus Sicht des syrischen Staates eine oppositionelle Haltung zum Ausdruck gebracht hat (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 -, juris Rn. 34 ff.; Hessischer VGH, Urteil vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A -, juris Rn. 51 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 -, juris Rn. 23 ff.; in Kombination von Wehrdienstentziehung und Aufenthalt mit Asylantragstellung im westlichen Ausland VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2017 - 4 K 452.16 A -, juris Rn. 29 ff.; a.A. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 -, juris Rn. 72 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 6. Juni 2017 - 2 A 283/17 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A -, juris Rn. 37 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rn. 133 ff.).

    Bereits die besondere Intensität der Wehrdienstentziehern drohenden Misshandlungen indiziert, dass diese Behandlung auf ein flüchtlingsrelevantes Merkmal gerichtet ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 -, juris Rn. 62; zu diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 29. April 2009 - 2 BvR 78/08 -, juris Rn. 18).

  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 5 K 7480/16

    Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Zuerkennung

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16
    Ob die Geld- und Freiheitsstrafen, die hiernach in Aussicht stehen (vgl. hierzu Auswärtiges Amt an VG Düsseldorf vom 2. Januar 2017 - zu 5 K 7480/16 A, siehe 3 j., k.; Schweizer Flüchtlingshilfe vom 23. März 2017, a.a.O., S. 8 ff.), unverhältnismäßig bzw. diskriminierend sind (§ 3a Abs. 2 Nr. 3 AsylG), bedarf ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob sich die Strafverfolgung wegen Wehrdienstverweigerung auf den Militärdienst in einem Konflikt bezieht, der Verbrechen oder Handlungen umfassen würde, die unter die Ausschlussklauseln des § 3 Abs. 2 AsylG fallen (§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG).

    Ohne den Rückschluss auf eine solche Überzeugung zu ziehen, berichtet es von den strafrechtlichen Konsequenzen einer Wehrdienstentziehung (Auswärtiges Amt an VG Düsseldorf vom 2. Januar 2017 - zu 5 K 7480/16 A, siehe 3 j., k.), aber auch von Fällen zeitweiliger Inhaftierung und dauerhaften Verschwindens (Auswärtiges Amt - Auskunft der Botschaft Beirut an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 3. Februar 2016, siehe I.).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16
    Gemäß § 3a Abs. 3 AsylG muss zwischen den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG in Verbindung mit § 3b AsylG genannten Verfolgungsgründen und den in den Absätzen 1 und 2 des § 3a AsylG als Verfolgung eingestuften Handlungen oder dem Fehlen von Schutz vor solchen Handlungen eine Verknüpfung bestehen.Ob die erforderliche Verknüpfung zwischen den Verfolgungsgründen einerseits und den erlittenen oder bevorstehenden Rechtsgutsverletzungen bzw. dem fehlenden Schutz vor solchen Handlungen andererseits besteht, ist im Sinne einer objektiven Gerichtetheit festzustellen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 -, juris Rn.22).

    Es kommt demzufolge nicht auf die ohnehin kaum feststellbaren (künftigen) subjektiven Vorstellungen der jeweils für den Akteur im Sinne des § 3c AsylG handelnden Person(en) an (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg - A 11 S 2334/16 (anhängig)

    Status syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16
    In dieser Zuspitzung ist ein neutraler Standpunkt nicht denkbar, weshalb jede Verweigerung - insbesondere Wehrdienst zu leisten - zwangsläufig als Verrat an der eigenen Sache angesehen wird (zum Freund-Feind-Schema vgl. Deutsches Orient-Institut vom 22. Februar 2017 - Auskunft an den VGH Baden-Württemberg zum Beschluss A 11 S 2334/16; vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16A -, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16
    Ein verständiger Betrachter wird bei der Abwägung aller Umstände daneben auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs in einem gewissen Umfang in seine Betrachtung einbeziehen (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 -, juris Rn. 37 und zu Art. 16a GG Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118/90 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16
    Ein verständiger Betrachter wird bei der Abwägung aller Umstände daneben auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs in einem gewissen Umfang in seine Betrachtung einbeziehen (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 -, juris Rn. 37 und zu Art. 16a GG Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118/90 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08

    Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG) im Asylverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16
    Bereits die besondere Intensität der Wehrdienstentziehern drohenden Misshandlungen indiziert, dass diese Behandlung auf ein flüchtlingsrelevantes Merkmal gerichtet ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 -, juris Rn. 62; zu diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 29. April 2009 - 2 BvR 78/08 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16
    Besondere Gründe, die es erlauben solche Eingriffe ausnahmsweise nicht als Verfolgung anzusehen, etwa weil es sich um auch in vergleichbaren Fällen ohne jeden politischen Bezug eingesetzte und damit insoweit nicht auf asylerhebliche Merkmale zielende Maßnahmen handelt, sind nicht ersichtlich (zur Widerlegung BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 28.99 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 8 K 885.16
    Die Verknüpfung ist also anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 16.05.2017 - 4 K 452.16

    Wehrdienstentziehung kann zu Flüchtlingsschutz für Syrer führen

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - 14 A 2023/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

  • VG Düsseldorf, 28.06.2017 - 5 K 7221/16
  • VG Berlin, 02.03.2017 - 23 K 1551.16

    Subsidiärer Schutz für syrische Staatsangehörige wegen der Gefahr der Verfolgung

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

  • OVG Saarland, 06.06.2017 - 2 A 283/17

    Keine Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung in Syrien

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

  • VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16

    Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

  • VG Berlin, 29.11.2017 - 12 K 622.16

    Flüchtlingseigenschaft bei Entziehung vom syrischen Militärdienst

    einen Reservisten aus einer vermeintlich regierungsfeindlichen Zone], VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2017 - 4 K 452.16 A - juris Rdn. 29 ff., 108 ff. sowie Urteil vom 28. September 2017 - 8 K 885.16 A - juris Rdn. 36 ff.; a.A.: OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 2 A 365/17 - juris Rdn. 26 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris Rdn. 72; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris Rdn. 37 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris Rdn. 133 ff.).

    Auch angesichts des zunehmend irregulären Einberufungsverfahrens musste er jederzeit mit seiner Einberufung rechnen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 28. September 2017 - VG 8 K 885.16 A - juris Rdn. 25).

    Besondere Gründe, die es erlauben, solche Eingriffe ausnahmsweise nicht als politische Verfolgung anzusehen, etwa weil es sich um "landesübliche", auch in vergleichbaren Fällen ohne jeden politischen Bezug eingesetzte und damit insoweit nicht auf asylerhebliche Merkmale zielende Maßnahmen handelt, sind nicht ersichtlich (so auch VG Berlin, Urteil vom 28. September 2017 - 8 K 885.16 A - juris Rdn. 46).

  • VG Berlin, 16.05.2018 - 8 K 952.16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Wehrdienstentziehung eines syrischen

    Denn einem wehrdienstpflichtigen syrischen Staatsangehörigen droht im Fall der Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine menschenverachtende Behandlung, Folter oder Misshandlungen bei Verhören durch syrische Regierungsbeamte, wenn er sich durch die Ausreise ins westliche Ausland seinem Wehrdienst entzogen hat (VG Berlin, Urteile vom 28. September 2017 - VG 8 K 696.16 A und VG 8 K 885.16 A - juris).

    25 Soweit die Kammer in der Vergangenheit jedoch dahin erkannt hat, einem wehrdienstpflichtigen syrischen Staatsangehörigen, der sich durch die Ausreise ins westliche Ausland seinem Wehrdienst entzogen habe, werde mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine oppositionelle Haltung zugeschrieben, so dass eine Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund (politische Überzeugung) vorliege (VG Berlin, Urteile vom 28. September 2017 - VG 8 K 696.16 A und VG 8 K 885.16 A - juris), gibt die jüngste obergerichtliche Rechtsprechung Anlass, eine erneute, kritische Bewertung derjenigen Erkenntnismittel der Kammer vorzunehmen, die für die Bejahung der Verknüpfung ausschlaggebend waren.

  • VG Berlin, 29.11.2017 - 12 K 364.16

    Flüchtlingseigenschaft für syrischen Reservisten

    Aufgrund der vom Kläger geschilderten Situation und der dem Gericht vorliegenden Erkenntnisse ist jedoch die Annahme gerechtfertigt, dass er im Fall einer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit menschenverachtender Behandlung oder Folter bei Verhören durch syrische Regierungsbeamte rechnen muss, weil er sich durch seine illegale Ausreise ins westliche Ausland einer möglichen Einberufung als Reservist entzogen und damit aus Sicht des syrischen Staates eine illoyale, regimefeindliche Haltung zum Ausdruck gebracht hat (so auch Hessischer VGH, Urteil vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A - Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - 21 B 16.31001 - für den Fall eines erstmalig Wehrpflichtigen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 - VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2017 - 4 K 452.16 A - sowie Urteil vom 28. September 2017 - 8 K 885.16 A - a.A.: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - OVG Saarland, Urteil vom 6. Juni 2017 - 2 A 283/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, sämtliche Urteile veröffentlicht bei juris).

    Besondere Gründe, die es erlauben, solche Eingriffe ausnahmsweise nicht als politische Verfolgung anzusehen, etwa weil es sich um "landesübliche", auch in vergleichbaren Fällen ohne jeden politischen Bezug eingesetzte und damit insoweit nicht auf asylerhebliche Merkmale zielende Maßnahmen handelt, sind nicht ersichtlich (so auch VG Berlin, Urteil vom 28. September 2017 - 8 K 885.16 A - juris Rn. 46).

  • VG Berlin, 08.02.2018 - 8 K 661.16
    September 2017 - VG 8 K 696.16 A, VG 8 K 885.16 A -, beide juris; a.A. Nieder-.
  • VG Berlin, 24.05.2018 - 8 K 781.16
    Soweit die Kammer bisher die Auffassung vertreten hat, einem wehrdienstpflichtigen syrischen Staatsangehörigen, der sich durch die Ausreise ins westliche Ausland seinem Wehrdienst entzogen habe, werde mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine oppositionelle Haltung zugeschrieben, so dass eine Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund (politische Überzeugung) vorliege (VG Berlin, Urteile vom 28. September 2017 - VG 8 K 696.16 A und VG 8 K 885.16 A - juris), gibt die jüngste Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. März 2018 - OVG 3 B 28.17 - und - OVG 3 B 23.17 - beide juris,) Anlass, eine erneute, kritische Bewertung derjenigen Erkenntnismittel der Kammer vorzunehmen, die für die Bejahung der Verknüpfung ausschlaggebend waren.
  • VG Berlin, 15.03.2019 - 8 K 591.16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen illegaler Ausreise aus Syrien;

    Soweit die Kammer vor den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg die Auffassung vertreten hat, einem wehrdienstpflichtigen syrischen Staatsangehörigen, der sich durch die Ausreise ins westliche Ausland seinem Wehrdienst entzogen habe, werde mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine oppositionelle Haltung zugeschrieben, so dass eine Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund (politische Überzeugung) vorliege (VG Berlin, Urteile vom 28. September 2017 - VG 8 K 696.16 A und VG 8 K 885.16 A -, juris), wird daran nicht mehr festgehalten.
  • VG Berlin, 09.08.2018 - 8 K 711.16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen wegen

    Soweit die Kammer vor der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg die Auffassung vertreten hat, einem wehrdienstpflichtigen syrischen Staatsangehörigen, der sich durch die Ausreise ins westliche Ausland seinem Wehrdienst entzogen habe, werde mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine oppositionelle Haltung zugeschrieben, so dass eine Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund (politische Überzeugung) vorliege (VG Berlin, Urteile vom 28. September 2017 - VG 8 K 696.16 A und VG 8 K 885.16 A - juris), wird danach mit Blick auf die genannte obergerichtliche Rechtsprechung aufgrund einer kritische Neubewertung derjenigen Erkenntnismittel der Kammer, die für die Bejahung der Verknüpfung ausschlaggebend waren, nicht mehr festgehalten.
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